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DJH-Mitglied werden

 

Schule, Verein, Verband, Institution und Firma für ihren Ausbildungsbereich

 

Voraussetzung für die (weltweite) Übernachtung in Jugendherbergen ist die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk. Das DJH ist ein eingetragener Verein, dessen Leistungen nur seinen Mitgliedern zugute kommen. Damit bei Gruppenaufenthalten in Jugendherbergen nicht jeder Teilnehmer Mitglied im DJH sein muss, besteht für Schulen, Vereine, Verbände, Institutionen und Firmen für ihren Ausbildungsbereich die Möglichkeit, die körperschaftliche Mitgliedschaft im DJH zu beantragen.


Wo erhalten Sie die körperschaftliche Mitgliedschaft im DJH?
Körperschaften werden als Mitglieder der Landesverbände aufgenommen, in denen die antragstellenden Organisationen ihren Sitz haben. Für bundesweit organisierte Vereine/Verbände ist der DJH-Hauptverband zuständig.


Was kostet die DJH-Mitgliedschaft?
Die Beiträge für die körperschaftliche Mitgliedschaft sind in den einzelnen Landesverbänden des DJH voneinander abweichend geregelt. Im DJH-Landesverband Hannover ist ein Mindestbeitrag von 25,00 EUR im Jahr zu entrichten.


Welche Regelungen betreffen die begleitenden Gruppenleiter?
Bei der körperschaftlichen Mitgliedschaft erhält die Organisation eine Anzahl sogenannter Gruppenkarten, die von der Organisation an die Lehrkräfte, Gruppen- oder Seminarleiter ausgegeben werden, die sich mit einer Klasse/ Gruppe in einer Jugendherberge aufhalten wollen. Die Lehrkraft, der Gruppen- oder Seminarleiter holt sich also vor Antritt der Fahrt eine Gruppenkarte beim Schulleiter, Vereins-/Verbandsvorstand, bei der Firmen-/Institutionsleitung ab. Selbstverständlich können die Lehrkräfte, Gruppen- und Seminarleiter von Aufenthalt zu Aufenthalt wechseln.


Aber die Gruppenkarte ist nicht immer gültig!
Bei Einzelaufenthalten darf die Gruppenkarte nicht benutzt werden; sie gilt nur bei Gruppenaufenthalten. Dabei muss die Gruppe im Inland aus mindestens 4 und im Ausland aus mindestens 10 Teilnehmer/innen - einschl. Leiter/in - bestehen. Eine maximale Gruppengröße gibt es nicht. Scheidet die Lehrkraft, der Gruppen- oder Seminarleiter aus der Schule, dem Verein, Verband, der Institution oder Firma aus, muss die Gruppenkarte an die Organisation zurückgegeben werden. Sie gilt nur für die Organisation, die die DJH-Mitgliedschaft erworben hat.

 

Bitte beachten Sie die Informationen zur Mitgliedschaft.

 

Sie möchten nun eine körperschaftliche Mitgliedschaft im DJH beantragen? Kein Problem! Füllen Sie einfach das Formular aus und klicken Sie dann auf "Abschicken".

 

Antrag auf die körperschaftliche Mitgliedschaft im DJH

*Pflichtfelder (müssen ausgefüllt werden)


















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