DJH-Ortsverbände sind als rechtlich unselbstständige organisatorische Untergliederung des DJH-Landesverbandes Hannover e.V. tätig. Ihre Arbeitsbereiche umfassen die durch Zuordnung durch die Zentrale Mitgliederverwaltung des DJH festgelegten Regionen.
Organe eines DJH-Ortsverbandes sind:
Wenn keine Vorstandswahlen erfolgen, kann vom DJH-Landesverband ein kommissarischer Geschäftsführer zur Aufrechterhaltung des DJH-Ortsverbandes bestellt werden.
Ein DJH-Ortsverband erfüllt im Sinne der Satzung des DJH-Landesverbandes insbesondere folgende Aufgaben:
Informationen aus verschiedenen DJH-Ortsverbänden im Arbeitsbereich des DJH-Landesverbandes Hannover e.V. erhalten Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Erfahren Sie hier mehr über das neue kostenlose Programm "Gesund tut gut!" für Schulklassen. weiter

Nutzen Sie unser Bonussystem für Gruppen weiter
Neu: Alle Jugendherbergen in einer App weiter